Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Funktioniert, jedoch um einem "störenden Pfeifen" oder "zu geringer Saugkraft" bzw. anderen "Mängeln" aus dem Weg zu gehen, wird er als als Defekt bzw. Dekoelement verkauft,
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